Konzept zum Lernen auf Distanz der Grundschule Wehberg
1. Grundlage
Für das Schuljahr 2022/2023 wird an der GS Wehberg Unterricht nach regulären Bedingungen geplant. Alle Schülerinnen und Schüler werden dabei gemäß der geltenden Richtlinien und Lehrpläne in allen Fächern weitestgehend im Präsenzunterricht beschult.
Die Entwicklung des Pandemiegeschehens kann jederzeit Einschränkungen des geplanten Präsenzunterrichts erforderlich machen. Um dann auf eventuelle Schulschließungen (auch Teilschließungen) angemessen reagieren zu können, möchten wir mit dem Konzept zum „Lernen auf Distanz“ einen verbindlichen Rahmen für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräften schaffen, der als klare einheitliche Richtlinie dient.
Ziel ist es, die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern und den Eltern zu vereinheitlichen, eine Verbindlichkeit zu schaffen und damit eine klare Strukturierung des Lernens auf Distanz zu erreichen.
2. Rechtliche Bestimmungen
Das Rahmenkonzept der Landesregierung für das Schuljahr 2020/2021 gibt die rechtlichen Rahmenbestimmungen für das „Lernen auf Distanz“ vor. Hier heißt es, der Distanzunterricht sei „Teil der Schulpflicht der Schülerinnen und Schüler und der Dienstpflicht der Lehrkräfte“. Eine Teilnahme am Distanzunterricht ist somit für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich und kann „aus Gründen des Infektionsschutzes auch für einzelne Schülerinnen und Schüler oder einen Teil der Schülerinnen und Schüler gelten“. Lehrkräfte sind dienstlich dazu verpflichtet, Distanzunterricht gemäß den Vorgaben und unter Beachtung der geltenden Richtlinien und Lehrpläne durchzuführen.
2.1 Dokumentation
Die Unterrichtsinhalte und die Teilnahme bzw. der Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkraft sind analog zum Klassenbuch zu dokumentieren und aufzubewahren. Auch die Nicht-Teilnahme am Distanzunterricht durch Schülerinnen und Schüler ist schriftlich festzuhalten. Hierfür steht der Terminplan zur Dokumentation (s. Anhang) mit zusätzlichen Ergänzungen zur Verfügung.
2.2. Bewertung
Der „Unterricht auf Distanz“ ist mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 zu bewerten. Die Leistungsbewertung erstreckt sich daher auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Bewertet werden Vollständigkeit, Ordnung/Sauberkeit und Inhalt.
Prüfungen und Klassenarbeiten finden (in der Regel) im Präsenzunterricht statt.
3. Voraussetzungen
Mit dem IServ-Schulserver steht uns als Schule eine einheitliche Kommunikations- und Lernplattform zur Verfügung. Damit ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für ein gemeinsames Lernen auf Distanz erfüllt. Der IServ-Schulserver stellt im Konzept zum Lernen auf Distanz der GS Wehberg das zentrale Element dar. Dieses Konzept ist so aufgebaut, dass die Schülerinnen und Schüler zu Hause nicht zwingend einen Laptop oder Computer benötigen, da dies nicht bei allen vorausgesetzt werden kann, sondern lediglich ein Handy mit Internetzugang. Dieses ist nach unseren Erkenntnissen in allen Haushalten der Schülerinnen und Schüler vorhanden.
Jede Schülerin/jeder Schüler erhält mit dem Eintritt in die GS Wehberg einen eigenen IServ-Zugang über die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer. Der Admin legt den neuen Schüler/die neue Schülerin nach Information des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin an.
Da auch nicht alle Schülerinnen und Schüler einen privaten Drucker besitzen, werden wir als Schule Materialien in Notfällen auch weiterhin in gedruckter Form zur Verfügung stellen, um allen Schülerinnen und Schülern die gleichen Chancen bieten zu können. Die Anschaffung eines Druckers wird den Eltern aber ausdrücklich empfohlen. Bei länger andauernden Schließungen wird es darüber hinaus die Einrichtung einer zentralen Abgabe- und Ausgabestelle geben, an der zu festen Zeiten Materialien in Empfang genommen oder abgegeben werden können.
4. Didaktisches Konzept zum Lernen auf Distanz
Nach Bekanntgabe einer Schließung/Teilschließung erhalten die Kinder spätestens am Tag danach einen Wochenplan in digitaler Form über IServ. Die Aufgaben werden in einem Wochenplan (siehe Anhang) für jeden Tag in möglichst vielen Fächern (gemäß Stundenplan, auf jeden Fall D, M, SU, E) festgelegt. Für den Fachunterricht ist der jeweilige Fachlehrer verantwortlich. Er oder sie sorgt dafür, dass die Inhalte des Fachunterrichts zeitnah der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer über IServ zugänglich gemacht werden.
Der Wochenplan kann mit jedem Tag der Woche beginnen und enthält Pflichtaufgaben mit den grundlegenden Anforderungen und freiwillige Zusatzaufgaben.
Die Kinder (mit Quarantänevorgabe) erhalten die Aufgaben und das Material digital über IServ oder (ohne Quarantänevorgaben) in der Schule an einem festgelegten Ort zu einer festgelegten Zeit. Die Lehrer und Lehrerinnen informieren die Eltern darüber und unterrichten sich gegenseitig über den Mailverteiler (damit Zeit und Ort sich nicht doppeln).
Die Rückgabe der erledigten Aufgaben erfolgt am letzten Tag des Wochenplans nachmittags. Die Lehrer und Lehrerinnen informieren die Eltern bzw. die Kinder erneut über Rückgabeort und –zeit und unterrichten wiederum die KollegInnen über den Mailverteiler.
Die Lehrkräfte kontrollieren dann die gemachten Aufgaben und geben am nächsten Tag eine Rückmeldung heraus zusammen mit dem neuen Wochen- und Terminplan und den neuen Materialien. Jede/r Klassenlehrer/in besorgt für das lernen auf Distanz einen Klassensatz blaue und rote Schnellhefter für die Arbeitsblätter.
Befindet sich die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer selbst in Quarantäne oder ist erkrankt, so kann die Materialausgabe nach Absprache über einen Kollegen/eine Kollegin erfolgen. Hierzu gibt es feste Teams, die sich in diesem Fall untereinander absprechen und gegenseitig unterstützen (s. Anhang). Die Kontrolle der bearbeiteten Aufgaben kann dann auch über IServ erfolgen: Dazu schicken die Schülerinnen und Schüler Fotos der gemachten Aufgaben über IServ an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer (bei Erkrankung an den Ersatz).
5. Bausteine des Lernens auf Distanz
5.1 Wochenplan
Den Kern des Lernens auf Distanz stellt der Wochenplan dar. Dieser wird von den Klassenlehrern/Klassenlehrerinnen erstellt und den Eltern per IServ zugeschickt. Ein Beispiel befindet sich im Anhang. Hierin befinden sich Aufgaben aus den Büchern/Arbeitsheften und Arbeitsblätter in den einzelnen Fächern. Jede Klassenlehrerin/jeder Klassenlehrer hält für den Notfall einen Klassensatz Schnellhefter bereit, die er dann mit Arbeitsblättern für die Woche für jedes Kind füllen kann.
5.2 Terminplan
Ebenso erhalten die Eltern einen Terminplan über IServ, aus dem hervorgeht, wann Materialien abgeholt/zurückgegeben werden können und wann die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer telefonisch erreichbar ist. Hier sollen auch die Zeiten für Videokonferenzen ersichtlich sein. Ein Beispiel befindet sich im Anhang. Bei der Gestaltung der Terminpläne sollen Termine im Vormittags- und Nachmittagsbereich angegeben werden, damit auch berufstätige Eltern Berücksichtigung finden.
5.3 Videokonferenzen
Auch beim Lernen auf Distanz ist der regelmäßige Kontakt zwischen den Schülerinnen und Schülern und der Lehrkraft sicherzustellen.
Die Klassenlehrkräfte bieten deshalb wöchentlich mindestens eine verbindliche Videokonferenz (ca. 30 Minuten) für jeden ihrer Schülerinnen und Schüler (in Kleingruppen) an. Ziel ist es, eine Möglichkeit für Austausch und Miteinander zu schaffen. Das Befinden der Schülerinnen und Schüler, offene Fragen und Probleme sollen hier besprochen werden. Ebenso kann und soll die Videokonferenz zur Vermittlung von Unterrichtsinhalten genutzt werden. Die Videokonferenz soll mit maximal 7-8 Schülerinnen/Schülern gleichzeitig stattfinden. Die Einteilung der Gruppen übernimmt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer und unterrichtet die Eltern darüber. Kinder, die nicht über Videokonferenzen erreicht werden können, werden mindestens einmal wöchentlich angerufen.
5.4 Anton/Antolin
Die Übungen der Lernapp Anton soll einen festen Platz im Wochenplan bekommen („Pins“ der zu bearbeitenden Aufgaben bei Anton setzen). Alle Schülerinnen und Schüler der GS Wehberg haben Zugangsdaten für Anton bekommen. Neue Schülerinnen und Schüler werden vom Klassenlehrer umgehend an den Admin gemeldet und dieser erstellt den neuen Zugang. Auch Anton ist so konzipiert, dass die Kinder die Aufgaben an einem Handy mit Internetzugang bearbeiten können.
Zusätzlich können die Kinder Aufgaben für die Lese-App Antolin bekommen. Auch hier hat jedes Kind der GS Wehberg eigene Zugangsdaten.
5.5 Telefonische Erreichbarkeit
Alle Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer nennen im Terminplan feste Telefonzeiten (mindestens 3 Stunden/Woche), zu denen sie für Schülerinnen/Schüler und Eltern bei Problemen erreichbar sind. Im Terminplan wird auch die Telefonnummer genannt, unter der die Lehrkraft zu den genannten Zeiten erreichbar ist.
5.6 Materialausgabe/Materialrückgabe auf dem Schulhof
Einmal wöchentlich findet die Materialausgabe (Bücher, Arbeitshefte, Schnellhefter mit Arbeitsblättern etc.) auf dem Schulhof statt. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer informiert die Eltern über die jeweilige Zeit und den genauen Ort. Dieser Termin kann nur ohne Quarantänevorgaben und unter Berücksichtigung der jeweiligen geltenden Hygienevorschriften stattfinden. Ebenso findet einmal wöchentlich die Aufgabenrückgabe an die Lehrkraft statt. Im Idealfall wird das Material montags vormittags ausgeteilt und die Rückgabe der bearbeiteten Aufgaben erfolgt freitags nachmittags, so dass die Lehrkräfte die Möglichkeit haben, die Aufgaben übers Wochenende zu kontrollieren und montags mit den neuen Aufgaben zurückzugeben.
5.7 Messenger/Schnellumfrage/Rückmeldung/Texte IServ
Zusätzlich kann die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer auch noch alle anderen Funktionen von IServ wie z.B. den Messenger/Schnellumfragen/Rückmeldung/Texte nutzen. Hier können z.B. Räume erstellt werden, in denen die Schülerinnen und Schüler bei Problemen Fragen an die Lehrkraft stellen können. Dieses Angebot ist freiwillig, die jeweilige Klassenlehrerin/der jeweilige Klassenlehrer entscheidet selbst, ob sie/er diese zusätzlichen Angebote nutzt.
5.8 EMail IServ
Die Kommunikation mit den Schülerinnen/Schülern und den Eltern findet ausschließlich über IServ oder persönlich (nicht im Quarantänefall) oder telefonisch statt.
6. Kommunikation im Kollegium
Die Kollegen und Kolleginnen kommunizieren ebenfalls über IServ, falls es zur Schul- oder Teilschließung kommt. Hierüber werden auch die Materialausgaben/Aufgabenrückgaben auf dem Schulhof koordiniert, so dass sich nicht zu viele Klassen gleichzeitig auf dem Schulhof befinden.
Es werden Teams gebildet (hauptsächlich Jahrgangs-Teams), die sich im Falle einer Schulschließung gegenseitig unterstützen können. Bei einer Erkrankung/Quarantäne einer Lehrkraft ist das Team der erste Ansprechpartner:
1a/1b: Th, Ma, Pe, Bor
2a/2b: Me, Sa, Ih
3a/3b: Mo, Ne, Za
4a/4b: Kl, vdM, Kou
Die Aufgaben sind für alle Klassenlehrer/Klassenlehrerinnen gleich, es gibt keinen Unterschied im Aufgabenumfang aufgrund der unterschiedlichen Stundenverpflichtung. Jeder Klassenlehrer/jede Klassenlehrerin ist für seine/ihre Klasse im oben genannten Umfang zuständig. Ein Ausgleich findet über andere Aufgaben statt (z.B. Anteile Notbetreuung, Zusatzaufgaben bei Schulschließungen, Präsenzzeiten bei Teilschließungen etc.).
7. Anhang:
- Terminplan (Beispiel)
- Wochenplan (Beispiel)
8. Quellen: https://broschüren.nrw/distanzunterricht/home/#!/rechtliche-grundlagen